Durch spezielle Rehabilitationsmaßnahmen soll diese ihnen helfen, wieder zurück in den gewohnten Alltag zu finden, die Erholung fördern und Langzeitschäden vorbeugen. Eine solche Reha findet entweder stationär oder ambulant in einer fachspezifischen Rehaklinik statt und ist lediglich freiwillig und nicht verpflichtend. Eine Reha kann auch direkt im Anschluss an die Primärbehandlung erfolgen. Das nennt sich dann »Anschlussheilbehandlung« (AHB). Die Kosten dafür trägt meist die Deutsche Rentenversicherung, bei der vor der Behandlung ein Antrag eingereicht werden muss. Die ersten Ansprechpartner:innen sind die behandelnden Ärzte und Ärztinnen, sowie offizielle Krebsberatungsstellen.