Nach deutschem Recht haben nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern eine Entscheidungsbefugnis in allen Angelegenheiten. Für Erwachsene, die keine Vorsorgevollmacht erteilt haben und ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Das kann eine Person aus dem Familienkreis sein, aber auch ein Fremder.
Damit du dir sicher sein kannst, dass im Ernstfall eine Person, die dir nahesteht und der du absolut vertraust für dich entscheidet, kannst du eine Vorsorgevollmacht erstellen.
Die Inhalte der Vorsorgevollmacht können sich auf ganz unterschiedliche Bereiche deines Lebens beziehen. Es kann dir helfen, dir für jeden Bereich ein paar Fragen zu stellen, wie z. B.:
Hast du dich entschieden, wer für all diese Fragen in Fragen kommen könnte, dann frage diese Person(en) ganz offen, ob sie bereit wären für dich diese Entscheidungen zu übernehmen. Auch für deine Vertrauensperson(en) ist das eine große Verantwortung.
Vordrucke zum Ausfüllen einer Vorsorgevollmacht findest du im Internet, bei deiner Krankenversicherung oder frage deine behandelnde Ärztin oder deinen Arzt danach. Sie beraten dich auch gerne dazu.
Eine Vorsorgevollmacht ist nur wirksam, wenn sie von dir als Verfasser:in und von allen darin aufgeführten Personen unterschrieben ist.
Eine notarielle Beglaubigung ist allgemein nicht zwingend notwendig, wird aber empfohlen, gerade wenn das Dokument auch gegenüber Banken und Behörden verwendet werden soll.
In Kraft treten kann eine Vorsorgevollmacht nur, wenn deine Angehörigen auch davon wissen. Sprich deshalb schon vorab mit ihnen darüber. Es kann auch Sinn ergeben, eine entsprechende Hinweiskarte bei dir zu tragen. Außerdem besteht auch die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gegen eine Gebühr registrieren zu lassen.