Mit einer Vorsorgevollmacht benennst du eine Vertrauensperson, die alle wichtigen Angelegenheiten deines alltäglichen Lebens für dich regelt, solltest du dazu nicht in der Lage sein. Dabei kann es z. B. um deinen Mietvertrag gehen, dein Bankkonto, deinen Handyvertrag, aber auch um medizinische Angelegenheiten wie die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dieser Person.
Nach deutschem Recht können nicht automatisch unsere nächsten Angehörigen für uns Entscheidungen treffen, falls wir selbst dazu nicht in der Lage sind. Dies gilt nur für Minderjährige. Daher bestimmt im Ernstfall ein Gericht einen rechtlichen Betreuer.
Mit der Betreuungsverfügung kannst du im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtliche:n Betreuer:in bestimmen soll, oder auch, wer auf keinen Fall infrage kommt.
Eine Betreuungsverfügung kann mit einer Vorsorgevollmacht verbunden werden und tritt dann in Kraft, wenn – aus welchen Gründen auch immer – die Vorsorgevollmacht nicht wirksam ist.
Die Patientenverfügung bezieht sich auf medizinische Maßnahmen. Sie ist für Situationen gedacht, in denen du ärztlich behandelt werden musst, selbst aber keine Entscheidung mehr treffen kannst. In diesem Dokument legst du selbst fest, wie im Ernstfall nach deinen Werten und Vorstellungen zu handeln ist.
Dein:e Betreuer:in oder Bevollmächtigte:r ist in diesem Fall dafür zuständig, dass diesem Wunsch auch entsprochen wird.