Um das machen zu können, musst du erstmal deine Belastbarkeit von einem Arzt oder einer Ärztin überprüfen lassen. Das geschieht in Zusammenarbeit mit deinem/er Arbeitgeber:in.
Während der Wiedereingliederungsphase bist du krankgeschrieben. Aus diesem Grund übernimmt im besten Fall deine Krankenkasse, Renten- oder Unfallversicherung dein Einkommen bis du genesen bist. Jedoch hast du darauf nur einen Anspruch darauf, wenn du auch etwas eingezahlt hast. (für Freiberufler freiwillig)
Dabei ist es hilfreich zu wissen, dass der Arbeitgeber und die Krankenkasse den Antrag auf eine Wiedereingliederung unbegründet ablehnen dürfen. Der Arbeitgeber ist aber trotzdem für die Wiedereingliederung verantwortlich. In dem Fall kann man dann andere Modelle statt des Hamburger Modells vorschlagen und nutzen. Im Zweifel sollte man sich rechtlichen Beistand holen.
Falls du dich noch nicht arbeitsfähig fühlst, solltest du besonders achtsam sein, dass du nicht voreilig langfristig arbeitsunfähig geschrieben wirst und unfreiwillig in der Erwerbsminderungsrente landest. Denn insbesondere, wenn man immer nur in Teilzeit gearbeitet hat oder noch jung ist, hat man bisher wahrscheinlich wenig in die Rentenkasse eingezahlt und bekommt deswegen nur eine geminderte Erwerbsminderungsrente. Die kann im schlimmsten Fall zu einem echten Armutsrisiko werden.